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Wer ist 'wir'? - Was heißt 'Öffentlichkeit'

Michael Seibel •    (Last Update: 30.10.2018)

Unter Öffentlichkeit, so meine Vermutung, werden sich die meisten Städter einen Lebensbereich vorstellen, in dem sie ohne besondere Grenzen für jedermann sichtbar werden und Menschen, die ihnen sonst fremd sind, bei einem Teil ihres Alltagslebens beobachten können, das diese ebenfalls öffentlich stattfinden lassen. Mit dem einen oder anderen dieser Menschen werden sie sogar möglicherweise zwanglos bekannt werden. Man wird es selbstverständlich finden, im Vorübergehen andere einzuschätzen und sich selbst möglichst so darzustellen, wie man selbst gern gesehen werden will. Es wird Themen geben, über die man mit wildfremden Menschen sprechen kann, angefangen beim Wetter über Themen aus der Arbeitswelt, über Themen aus der gemeinsamen Erfahrungen von Menschen derselben Generation, aber ebenso auch aktuelle Themen aus Unterhaltung, Musik oder Politik. Eben Themen, über die 'man spricht'. Sie aufzugreifen, ist ebenso eine Sache der öffentlichen Selbstdarstellung wie der Informationsgewinnung und Meinungsbildung. Auf viele dieser Themen wird man auch an anderen Orten treffen, in Familie oder am Arbeitsplatz. Aber man wird genau wissen, dass sie nicht am Arbeitsplatz oder in der Familie entstanden sind, sondern dass es öffentliche Themen sind. Vielleicht ist man sich einig, dass Öffentlichkeit heute in den Städten der Lebensbereich ist, der Fremde als Fremde miteinander verbindet, der Menschen miteinander verbindet, ohne dass sie sich je kennenlernen müssen und der durchzogen ist von einseitiger Bekanntschaft als von Menschen, die die vielen anderen Menschen nicht kennen, denen sie selbst bekannt sind.

Aber bald wird’s diffus. Etwas in folgendem Zitat:

„Menschen wollen sich nicht isolieren, beobachten pausenlos ihre Umwelt, können aufs Feinste registrieren, was zu- , was abnimmt. Wer sieht, dass seine Meinung zunimmt, ist gestärkt, redet öffentlich, lässt die Vorsicht fallen. Wer sieht, dass seine Meinung an Boden verliert, verfällt in Schweigen. Indem die einen laut reden, öffentlich zu sehen sind, wirken sie stärker, als sie wirklich sind, die anderen schwächer, als sie wirklich sind. Es ergibt sich eine optische oder akustische Täuschung für die wirklichen Mehrheits-, die wirklichen Stärkeverhältnisse, und so stecken die einen die anderen zum Reden an, die anderen zum Schweigen, bis schließlich die eigene Auffassung ganz untergehen kann. Im Begriff Schweigespirale liegt die Bewegung, das sich Ausbreitende, gegen das man nicht ankommen kann.“ 1


Wenn wir nach der Wirksamkeit, den die Öffentlichkeit im Hinblick auf Entscheidungen, die innerhalb der Politik getroffen werden, möglicherweise entwickelt, dann fragen wir im Grunde danach, ob aus dieser, wenn man so sagen darf, 'Heimat der einander Fremden', bestimmbare synthetische Kräfte des Protests und - mehr noch - der Veränderung hervorgehen können.


Waren die Montagsdemonstrationen in Leipzig 1989/90 nicht ein Beweis dafür oder beweisen sie etwas ganz anderes? Beschneiden wir den Begriff der Öffentlichkeit zunächst um einige wilden Triebe. Der notorisch vieldeutige Begriff der Öffentlichkeit bezeichnet häufig die reine Fiktion eines Kollektivsingular oder eines Kollektivsubjekts in Sätzen wie „die Öffentlichkeit fordert...“, „die Öffentlichkeit meint ...“, „die Deutschen erwarten von ihrer Regierung ...“ etc. Der öffentlichen Meinung traut man zu, Wahlen zu entscheiden und manipulierbar zu sein. Man spricht von einer öffentlichen Meinung in Unterschied zu einer veröffentlichten Meinung, wobei man noch eher der zweiten, der 'veröffentlichten' Vielfalt und Unterschiedlichkeit zutraut, der ersten, der 'öffentlichen', aber eine verwaschene Einheitlichkeit unterstellt. Selbst die demoskopische Version des Begriffs in Aussagen wie „60% der deutschen Wähler sind der Meinung, dass...“ ist notwendig undifferenziert, weil Befragungen die Befragten zu Festlegungen zwingen, die sie außerhalb der Befragung nie treffen würden. Beispiel: „Sind Sie für oder gegen den weiteren Ausbau der alternativen Energieversorgung?“ und weiter: „Sind Sie für oder gegen den Ausbau der Stromnetze?“ „Würden Sie dem Bau einer Hochspannungsleitung über ihrem Grundstück zustimmen?“

Statt dass wer A sagt auch B sagt, wird man finden, dass die Homogenität jeder öffentlichen Meinung sich nach ein paar wenigen Fragen als Schein herausstellt und sich in ein spannungsreiches Feld von Konflikten verwandelt. Die Öffentlichkeit meint nicht, und die Öffentlichkeit handelt auch nicht. Es sind immer die einzelnen Menschen, die handeln oder die Meinungen haben und vertreten oder die es eben unterlassen zu handeln oder sich eine einigermaßen stabile Meinung zu bilden.


Der geringe Anspruch an Prägnanz der theoretischen Konstrukte Öffentlichkeit und öffentliche Meinung in ihrer Verballhornung als abstrakte Quasisubjekte lässt sich nur so verstehen, dass Modelle für eine Reihe ganz unterschiedlicher politischer Funktionen zusammengewürfelt worden sind. Öffentlichkeit, das ist zugleich der Raum der öffentlichen Bekanntmachung, in dem das Publikum als Adressat hoheitlicher Mitteilungen erreicht wird und der Raum, in dem öffentliche Prozesse stattfinden und behindert werden können, sowie der Raum, in dem individuelle Einstellungsänderungen bewirkt werden sollen. So brauchen Folgenabschätzungen medialer Präsenz ein fiktives Gegenüber, die öffentliche Meinung. Man hätte z.B. gern gewusst, welche Wirkungen z.B. bestimmte Pressemeldungen initiieren oder die Aktivitäten unter dem Stichwort public relations? Ein solches fiktives Gegenüber einer Folgenabschätzung ist unerheblich, sofern ihre Methoden klar definiert sind. Wen interessiert, was das Publikum ist, solange klar ist, welchen Regeln die Demoskopie folgt? Hier schafft die Methode ihren Gegenstand. Die Demoskopie setzt auf einem bestimmten Begriff von Öffentlichkeit auf. Was Öffentlichkeit ist, lässt sich aber auch von den öffentlichen Prozessen her verstehen, die in ihr ablaufen. Was Öffentlichkeit ist, sagt die amtliche Verlautbarung u.s.w. Ohne eine definierende Perspektive, etwa ohne statistische Methoden, Prozesse und Äußerungen der öffentlichen Gewalt haben weder der Ausdruck Öffentlichkeit, noch der Ausdruck öffentliche Meinung einen bestimmten Inhalt. Ferner würde der Unterschied von öffentlich und privat heute verschwimmen ohne Menschen, die sich als Individuen verstehen, also ohne Menschen, denen diese Unterscheidung beim Verständnis ihrer eigenen Existenz wesentlich ist. Der moderne Begriff des Individuums ist sozusagen die Kippfigur der Unterscheidung von öffentlich und privat. Ohne Privatheit kein Raum für die Ausprägung moderner Individualität und ohne Öffentlichkeit kein Raum, Individualität als gesellschaftliches Leitbild auszustellen, zu idealisieren und zu verallgemeinern. Dennoch darf Öffentlichkeit nicht mit den Menschen verwechselt werden, die sich in aller Öffentlichkeit bewegen und öffentliche Meinung nicht mit den Meinungen dieser Menschen.


Dem entspricht, dass die Erfindung der bürgerlichen Öffentlichkeit ab dem 18. Jahrhundert, so wie Habermas sie in Strukturwandel der Öffentlichkeit beschreibt, einerseits an die Stelle der repräsentativen Öffentlichkeit des Absolutismus tritt und bestimmte Aspekte davon fortschreibt und andererseits die Erfindung eines Kollektivadressaten und in der Folge die eines Kollektivakteurs ist. Habermas trifft für das 18. Jahrhundert folgende Grobeinteilung2:


Privatbereich

Bürgerliche Gesellschaft
(Bereich des Warenverkehrs und der gesellschaftlichen Arbeit
Kleinfamilie Binnenraum(bürgerliche Intelligenz)

politische Öffentlichkeit
literar. Öffentlichkeit(Clubs, Presse)(Kulturgütermarkt)
»Stadt«

Sphäre der öffentlichen Gewalt

Staat (Bereich d. »Polizei«)
Hof (adlig-höf. Gesellschaft)

„Bürgerliche Öffentlichkeit läßt sich vorerst als die Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute begreifen; diese beanspruchen die obrigkeitlich reglementierte Öffentlichkeit alsbald gegen die öffentliche Gewalt selbst, um sich mit dieser über die allgemeinen Regeln des Verkehrs in der grundsätzlich privatisierten, aber öffentlich relevanten Sphäre des Warenverkehrs und der gesellschaftlichen Arbeit auseinanderzusetzen. Eigentümlich und geschichtlich ohne Vorbild ist das Medium dieser politischen Auseinandersetzung: das öffentliche Räsonnement.“3


Habermas stellt die Entwicklung hin zu dieser Struktur folgendermaßen dar:

„Es handelt sich um Kategorien griechischen Ursprungs, die uns in römischer Prägung überliefert sind. Im ausgebildeten griechischen Stadtstaat ist die Sphäre der Polis, die den freien Bürgern gemeinsam ist (koine), streng von der Sphäre des Oikos getrennt, die jeder einzeln zu eigen ist (idia). Das öffentliche Leben, bios politikos,spielt sich auf dem Marktplatz, der agora, ab, ist aber nicht etwa lokal gebunden: Öffentlichkeit konstituiert sich im Gespräch (lexis),das auch die Form der Beratung und des Gerichts annehmen kann, ebenso wie im gemeinsamen Tun (praxis), sei es der Kriegführung, sei es der kämpferischen Spiele. (Zur Gesetzgebung werden oft Landfremde berufen; sie gehört nicht eigentlich zu den öffentlichen Aufgaben.) Die politische Ordnung ruht bekanntlich auf Sklavenwirtschaft in patrimonialer Form. Die Bürger sind zwar von produktiver Arbeit entlastet; die Teilhabe am öffentlichen Leben hängt aber von ihrer privaten Autonomie als Hausherren ab. (...) Unter dem Schirm seiner Herrschaft vollzieht sich die Reproduktion des Lebens,die Arbeit der Sklaven, der Dienst der Frauen, geschieht Geburt und Tod; das Reich der Notwendigkeit und der Vergänglichkeit bleibt im Schatten der Privatsphäre versunken. Ihm gegenüber hebt sich die Öffentlichkeit, im Selbstverständnis der Griechen, als ein Reich der Freiheit und der Stetigkeit ab. Im Licht der Öffentlichkeit kommt erst das, was ist, zur Erscheinung, wird allen alles sichtbar.“4

Habermas zufolge hat die griechische Version der Öffentlichkeit, zumindest in der idealisierten Form, in der Habermas sie darstellt, so etwas wie einen bis heute wirksamen normativen Gehalt.


„Im Gespräch der Bürger miteinander kommen die Dinge zur Sprache und gewannen Gestalt; im Streit der Gleichen miteinander tun sich die Besten hervor und gewinnen ihr Wesen - die Unsterblichkeit des Ruhms. So wie in den Grenzen des Oikos die Lebensnot und die Erhaltung des Lebensnotwendigen schamhaft verborgen sind, so bietet die Polis das freie Feld für die ehrenvolle Auszeichnung: wohl verkehren die Bürger als Gleiche mit Gleichen (homoioi), aber jeder bemüht sich hervorzustechen (aristoiein). Die Tugenden, deren Katalog Aristoteles kodifiziert, bewähren sich einzig in der Öffentlichkeit, finden dort ihre Anerkennung.“5

Mir fällt besonders die Verbindung von lexis und praxis auf, die Habermas sieht. Sie überrascht mich insofern, als ich selbst in heutigen demokratischen Gesellschaften im öffentlichen Raum keine Verbindung von Mitentscheidung und Mitgestaltung realisiert sehe. Mitentscheidung – ja, Mitgestaltung – ?6. Das ist in der repräsentativen Demokratie und nicht nur dort kritisch, weil ja/nein-Entscheidungen, wie Wähler sie treffen können, bei vielen Themen nur sehr bedingt Meinungen konkreter Individuen abbilden.


Die Antike firmiert bei Habermas als ideale Vorgabe. Er behauptet allerdings nicht, dass die moderne bürgerliche Öffentlichkeit den selben Gedanken wiederaufnimmt und realisiert. Die Entstehung einer bürgerlichen Öffentlichkeit in der Moderne ist auch für ihn nicht die Wiederkehr eines antiken Musters. Sie ergibt sich aus unvergleichlichen historischen und sozioökonomischen Voraussetzungen. Sie entsteht nach und nach aus mittelalterlichen Feudalstrukturen, in denen die Unterscheidung öffentlich und privat noch kaum Sinn machte. Der Absolutismus des 17. und 18. Jahrhunderts legt dann besonderen Wert auf die repräsentative Öffentlichkeit, der das Volk als Kulisse dient. In der weiteren Folge wird endlich folgender Stand erreicht:


„»Privat« meint den Ausschluß von der Sphäre des Staatsapparats; denn »öffentlich« bezieht sich inzwischen auf den mit dem Absolutismus ausgebildeten Staat, der sich gegenüber der Person des Herrschers objektiviert. Das Publikum, the public, le public ist im Gegensatz zum »Privatwesen« die »öffentliche Gewalt«. Die Staatsdiener sind öffentliche Personen, public persons, personnes publiques; sie haben ein öffentliches Amt inne, ihre Amtsgeschäfte sind öffentliche (public office, service public), und öffentlich heißen die Gebäude und Anstalten der Obrigkeit. Auf der anderen Seite gibt es Privatleute, Privatämter, Privatgeschäfte und Privathäuser; Gotthelf schließlich spricht vom Privatmann. Der Obrigkeit stehen die von ihr ausgeschlossenen Untertanen gegenüber; jene dient, so heißt es, dem öffentlichen Wohl, diese verfolgen ihren privaten Nutzen.“7

Die absolutistische Monopolisierung der Staatsgewalt durch den Souverän erfordert u.a. kontinuierliche Staatstätigkeit, ein funktionierendes System permanent fließender Steuern, einen ständigen Beamten-, Polizei- und Militärapparat, also ein stabiles Gewaltmonopol. All das erfordert einen entsprechenden Entwicklungsstand der tragenden Wirtschaft. Der Übergang von der regionalen Selbstversorgerwirtschaft des Mittelalters zum Fernhandel und zur grossräumigen Arbeitsteilung ist dabei besonders zu nennen, der permanente Kontakte im Waren- und Informationsaustausch mit sich bringt. Fernhandel verstetigt Waren- und Informationsströme. Aus permanenten Informationsströmen entwickelt sich nach und nach die Presse. Diese wird von der Obrigkeit als Kanal für Bekanntmachungen und öffentlichen Weisungen genutzt, vor allem auch solcher, die in das private Wirtschaftsleben eingreifen und für die bürgerlichen Privatleute folgenreich sind.


„Als Pendant zur Obrigkeit konstituiert sich die bürgerliche Gesellschaft. Die Tätigkeiten und Abhängigkeiten, die bisher in den Rahmen der Hauswirtschaft gebannt waren, treten über die Schwelle des Haushalts ins Licht der Öffentlichkeit.“8

Hannah Arendt charakterisiert das moderne Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatsphäre als die Entstehung des Sozialen.

„Die Gesellschaft ist die Form des Zusammenlebens, in der die Abhängigkeit des Menschen von seinesgleichen um des Lebens selbst willen und nichts sonst zu öffentlicher Bedeutung gelangt, und wo infolgedessen die Tätigkeiten, die lediglich der Erhaltung des Lebens dienen, in der Öffentlichkeit nicht nur erscheinen, sondern die Physiognomie des öffentlichen Raums bestimmen dürfen.“9

Die Presse ist zugleich Medium, über das staatliche Vorgaben bekannt gemacht werden und die Privatleute erreichen. Es wird aber sehr schnell auch Medium des Räsonnements, in dem das Publikum Kritik an Vorgaben der jeweiligen Obrigkeit übt. Zunächst bezeichnet der Ausdruck Öffentlichkeit rein historisch also die öffentliche Gewalt, den Staat. Der Bürger ist im Unterschied dazu gerade nicht öffentliche Person, sondern Privatmann. Aber dies Verhältnis kehrt sich mit der Zeit insofern um, als das Bürgertum die entstehende Presse für sich als Kritikmedium reklamiert und öffentlich räsoniert. Es kann sich nur deshalb umkehren, weil sich der Staat zu seinem Selbsterhalt als zunehmend angewiesen auf eine funktionierende Volkswirtschaft versteht. Die Einspruchsmöglichkeit des Bürgers gegen den Staat erstreckt sich ebenso weit, wie das vormals Private, die Subsistenzsorge, eben nicht mehr nur privat ist und der Staat sein Gewaltmonopol ohne prosperierende Wirtschaftstätigkeit, also ohne das, was ihm zuvor als bloß privat galt, weder gewinnen und schon gar nicht erhalten kann. Von hieraus leitet sich die Brisanz der bürgerlichen Öffentlichkeit und der Presse gegenüber der Staatsmacht ab, der Zwang hinzuhören, auf den historisch ganz unterschiedlich reagiert wurde, vor allem auch mit Zensur10. Was sich in Demokratien davon ableitet, ist die Kontrollfunktion der Presse und der überhaupt mit Responsemedien ausgestatteten Öffentlichkeit.


Habermas hat den Öffentlichkeitsbegriff in Strukturwandel der Öffentlichkeit dargestellt. Nur ist diese Untersuchung inzwischen fast 60 Jahre alt und die Öffentlichkeit hat seitdem mit ihrer Verwandlung nicht haltgemacht. In den 60ern gab es in Deutschland noch kein Privatfernsehen und vor allem kein Internet, keine Social Media und eine andere Landschaft an Printmedien.





Anmerkungen:

1 Jäckel, Michael (1999): Öffentlichkeit, Öffentliche Meinung und die Bedeutung der Medien, in: Ders.: Medienwirkungen, Ein Studienbuch zur Einführung, Wiesbaden, S.215-248, S. 233

2 Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, Frankfurt 1990, S.89

3 Ebd., S.86

4 Ebd., S.57

5 Ebd.

6 Interessant ist in diesem Zusammenhang der Begriff des 'gestaltenden Ermessens' beim Handeln öffentlicher Verwaltungen. Welche Formen von Ermessensspielräumen sieht die Rechtsordnung vor? Wie weit ist es überhaupt möglich, Gestaltung durch zuvor getroffene Entscheidungen zu determinieren?

7 Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, Frankfurt 1990, S.66

8 Ebd., S.76

9 H. Arendt, The Human Condition, Chicago 1958; dt. Vita Activa, Stuttgart 1960, S. 43

10 In einem Rescript Friedrichs II. aus dem Jahre 1784 heißt es: »Eine Privatperson ist nicht berechtigt, über Handlungen, das Verfahren, die Gesetze, Maßregeln und Anordnungen der Souveräne und Höfe, ihrer Staatsbedienten, Kollegien und Gerichtshöfe öffentliche, sogar tadelnde Urteile zu fällen oder davon Nachrichten, die ihr zukommen, bekanntzumachen oder durch den Druck zu verbreiten. Eine Privatperson ist auch zu deren Beurteilung gar nicht fähig, da es ihr an der vollständigen Kenntnis der Umstände und Motive fehlt.« (Zitiert nach W. Schöne, Zeitungswesen und Statistik, Jena 1924, S. 77.)




Foto: monika m. seibel www.photographie-web.de



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